AGB112002 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleistungs- institut Versicherungs- und Finanzmakler Engelbert Dinges

 

1.    Rechtsstellung des Finanzdienstleistungsinstituts Versicherungs- und Finanzmakler- nachfolgend „Institut“ genannt

Das Institut ist ein unabhängiger Versicherungs- und Finanzvermittler, der wirtschaftlich auf der Seite seines Auftraggebers steht, dessen Interessen er wahrzunehmen hat.

2.        Pflichten des Instituts

Dem Institut obliegt die Betreuung der Versicherungs- und Finanzangelegenheiten seines Auftraggebers und insbesondere die Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem Zusammenhang nimmt das Institut eine Beratungsfunktion gegenüber seinem Auftraggeber wahr.

3.        Vergütung

Die Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Instituts trägt gewohnheitsrechtlich der Versicherer bzw. das Finanzinstitut. Sie ist Bestandteil der Versicherungsprämie bzw. in den Gebühren enthalten.

4.        Vermittlung an Versicherer

Das Institut deckt die Risiken seiner Auftraggeber bei am Markt eingeführten Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren Sitz haben oder eine Niederlassung unterhalten. Sofern die Art der Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Institut freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige Versicherer zu übermitteln.

Versicherungen werden an Direktversicherer oder Versicherungsunternehmen, die dem Institut keine Vergütung gewähren (abschlußkostenfreie Tarife, in die keine Courtage eingerechnet ist), nicht vermittelt. Falls der Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes Entgelt vereinbart.

5.        Mitgliedschaft in einem Berufsverband

Das Institut ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes der Finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AFW), und hält dessen satzungsgemäße Aufnahmebedingungen für seinen Berufsstand ein.

6.        Zuschnitt des Instituts

Die Tätigkeit des Instituts ist namentlich auf die Betreuung der Versicherungs -und Finanzangelegenheiten privater und freiberuflicher Kunden ausgerichtet.

Seine Geschäftstätigkeit umfasst die Vermittlung von Kapitalanlagen, Personenversicherungen (Lebens,- Renten,- Kranken,- Unfall), Privater Sach- und Haftpflichtversicherungen mit Ausnahme der Gesetzlichen Renten- Unfall- und Krankenversicherungen.

7.        Einschränkungen

Betriebs- und Sonstige Versicherungen sind von vorstehender Regelung ausdrücklich ausgeschlossen.  Falls der Auftraggeber jedoch bei diesen Versicherungen einen Auftrag mit Vorgabe des Deckungsumfangs erteilt, wird das Institut in beschränktem Rahmen Angebote einholen und dem Auftraggeber unterbreiten. Entscheidet sich der Auftraggeber für ein Angebot, wird die Firma Deckung besorgen, den Vertrag verwalten und den Auftraggeber im Schadensfall unterstützen. Eine umfassende Maklerleistung wie bei Personen- und sonstigen Privatversicherungen (insbesondere die Beratungspflicht) findet ausdrücklich nicht statt.

Dies gilt auch für Personenversicherungen, wenn nur ein Vermittlungsauftrag erteilt wurde.

8.        Haftung

Seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt das Institut mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende Schädigungen hat das Institut durch entsprechenden Versicherungsschutz Vorsorge getroffen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers aus dem Maklervertrag sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf den Betrag von EUR 1.000.000,- beschränkt.

Ansprüche auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags. Außerdem ist das Institut  Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (§ 23a  KWG).

9.        Rechtsgrundlagen

Die Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen Vertrauens getragen. Im  übrigen richten sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften und gewohnheitsrechtlichen Regelungen sowie den maßgebenden aufsichtsbehördlichen Grundsätzen und Usancen.

10.    Datenschutz

Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet.

11.    AGB-Geltung

Es gelten die jeweils aktuellen AGB nach Zugang.

12.    Generalklausel

Falls einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder  dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die Angelegenheit von vornherein bedacht.

 Mörstadt 25. November 2002