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AGB112002
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Finanzdienstleistungs- institut
Versicherungs- und Finanzmakler Engelbert Dinges 1. Rechtsstellung
des Finanzdienstleistungsinstituts Versicherungs-
und Finanzmakler- nachfolgend „Institut“ genannt Das
Institut ist ein unabhängiger Versicherungs- und Finanzvermittler, der
wirtschaftlich auf der Seite seines Auftraggebers steht, dessen
Interessen er wahrzunehmen hat. 2.
Pflichten des Instituts Dem
Institut obliegt die Betreuung der Versicherungs- und
Finanzangelegenheiten seines Auftraggebers und insbesondere die
Beschaffung des zur Deckung seiner Risiken erforderlichen
Versicherungsschutzes im Einvernehmen mit dem Auftraggeber. In diesem
Zusammenhang nimmt das Institut eine Beratungsfunktion gegenüber seinem
Auftraggeber wahr. 3.
Vergütung Die
Vergütung für die Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit des Instituts
trägt gewohnheitsrechtlich der Versicherer bzw. das Finanzinstitut. Sie
ist Bestandteil der Versicherungsprämie bzw. in den Gebühren
enthalten. 4.
Vermittlung an Versicherer Das
Institut deckt die Risiken seiner Auftraggeber bei am Markt eingeführten
Versicherungsunternehmen, die in der Bundesrepublik Deutschland ihren
Sitz haben oder eine Niederlassung unterhalten. Sofern die Art der
Risiken oder die Marktverhältnisse es erfordern, ist es dem Institut
freigestellt, Versicherungen auch an im Dienstleistungsverkehr tätige
Versicherer zu übermitteln. Versicherungen
werden an Direktversicherer oder Versicherungsunternehmen, die dem
Institut keine Vergütung gewähren (abschlußkostenfreie Tarife, in die
keine Courtage eingerechnet ist), nicht vermittelt. Falls der
Auftraggeber dies ausdrücklich wünscht, wird hierfür ein gesondertes
Entgelt vereinbart. 5.
Mitgliedschaft in einem Berufsverband Das
Institut ist Mitglied des Arbeitgeberverbandes der
Finanzdienstleistenden Wirtschaft e.V. (AFW), und hält dessen
satzungsgemäße Aufnahmebedingungen für seinen Berufsstand ein. 6.
Zuschnitt des Instituts Die
Tätigkeit des Instituts ist namentlich auf die Betreuung der
Versicherungs -und Finanzangelegenheiten privater und freiberuflicher
Kunden ausgerichtet. Seine
Geschäftstätigkeit umfasst die Vermittlung von Kapitalanlagen,
Personenversicherungen (Lebens,- Renten,- Kranken,- Unfall), Privater
Sach- und Haftpflichtversicherungen mit Ausnahme der Gesetzlichen
Renten- Unfall- und Krankenversicherungen. 7.
Einschränkungen Betriebs-
und Sonstige Versicherungen sind von vorstehender Regelung ausdrücklich
ausgeschlossen.
Falls der Auftraggeber jedoch bei diesen Versicherungen einen
Auftrag mit Vorgabe des Deckungsumfangs erteilt, wird das Institut in
beschränktem Rahmen Angebote einholen und dem Auftraggeber
unterbreiten. Entscheidet sich der Auftraggeber für ein Angebot, wird
die Firma Deckung besorgen, den Vertrag verwalten und den Auftraggeber
im Schadensfall unterstützen. Eine umfassende Maklerleistung wie bei
Personen- und sonstigen Privatversicherungen (insbesondere die
Beratungspflicht) findet ausdrücklich nicht statt. Dies
gilt auch für Personenversicherungen, wenn nur ein Vermittlungsauftrag
erteilt wurde. 8.
Haftung Seine
Pflichten gegenüber dem Auftraggeber erfüllt das Institut mit der
Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Für wider Erwarten eintretende
Schädigungen hat das Institut durch entsprechenden Versicherungsschutz
Vorsorge getroffen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Auftraggebers
aus dem Maklervertrag sind für Fälle eines durch einfache Fahrlässigkeit
verursachten Schadens auf den Betrag von EUR 1.000.000,- beschränkt. Ansprüche
auf Schadenersatz aus dem Maklervertrag verjähren in drei Jahren von
dem Zeitpunkt an, in dem der Anspruch entstanden ist, spätestens jedoch
in drei Jahren nach Beendigung des Auftrags. Außerdem ist das
Institut
Mitglied in der Entschädigungseinrichtung der
Wertpapierhandelsunternehmen (§ 23a
KWG). 9.
Rechtsgrundlagen Die
Beziehungen zwischen den Parteien sind vom Grundsatz des gegenseitigen
Vertrauens getragen. Im
übrigen richten sie sich nach den einschlägigen gesetzlichen
Vorschriften und gewohnheitsrechtlichen Regelungen sowie den maßgebenden
aufsichtsbehördlichen Grundsätzen und Usancen. 10.
Datenschutz Die
Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden beachtet. 11.
AGB-Geltung Es
gelten die jeweils aktuellen AGB nach Zugang. 12.
Generalklausel Falls
einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein sollten oder
dieser Vertrag Lücken enthält, wird dadurch die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmungen gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche
dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung entspricht. Im Falle von Lücken
gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach
Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, hätte man die
Angelegenheit von vornherein bedacht. |